Nutzungsbedingungen

Anbieter der „Ausbildende-App“ ist der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e. V. (nachfolgend ZWH e V.).
Die nachfolgenden Regelungen legen den Rechtsrahmen für die Anbieter von Bildungsangeboten (nachfolgend „Kammern“ genannt) für die Nutzung der App fest (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“ genannt).
Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen deshalb aufmerksam durch.

Präambel

Das JOBSTARTER plus-Projekt „Ausbildende-App – einfach erfolgreich ausbilden“ stellt bundesweit eine App für Ausbildende zur Verfügung, die Klein- und Kleinstunternehmen branchenübergreifend unterstützt. Die „Ausbildende-App“ ist ein lokales Navigationssystem zur dualen Ausbildung für Klein- und Kleinstunternehmen (KKU). Sie ermöglicht einen weiten Wissenstransfer in Zeiten von stark zunehmender digitaler Kommunikation. Die zeit- und ortsunabhängige Nutzung durch die Anwenderinnen und Anwender berücksichtigt den oft hektischen Arbeitsalltag der KKU. Ein besonderer Mehrwert der App ist der schnelle Überblick über die am Firmenstandort zuständigen Ausbildungsakteurinnen und -akteure. Dies wird durch die regionale Anpassung (Einspeisung) der App seitens der beteiligten Institutionen ermöglicht. Somit können die Inhaberinnen und Inhaber der KKU unkompliziert Kontakt mit lokalen Ausbildungsakteurinnen und -akteuren aufnehmen und Informationen über lokale Veranstaltungen, z. B. Ausbildungsmessen und Online-Seminare, in Form von regelmäßigen Benachrichtigungen erhalten. Die Nachhaltigkeit des Tools wird einerseits durch die Übergabe der App an Akteurinnen und Akteure vor Ort gesichert. Andererseits wird die App auch nach der Projektlaufzeit weiterhin über die Online-Lernplattform der ZWH, im App Store und im Google Play Store angeboten.
1. Gegenstand der Nutzungsbedingungen
Gegenstand dieser Bedingungen ist der Zugang zur und die Nutzung der „Ausbildende-App“ durch die Kammern. Der ZWH e. V. ermöglicht den Kammern die Nutzung der App sowie die Verwaltung der App und gewährleistet den entsprechenden Support.
2. Leistungen des ZWH e. V.
(1) Der ZWH e. V. ermöglicht den Kammern, das Backend / die Verwaltung der App zu nutzen und Informationen rund um das Thema Aus- und Weiterbildung einzustellen.
(2) Der Server für das Programm wird vom ZWH e. V. kostenlos zur Verfügung gestellt.
(3) Für den Fall, dass aufgrund einer stark angestiegenen Anzahl von Nutzenden eine neue Serverstruktur notwendig werden sollte, wird die Nutzung des Servers zur Kostendeckung kostenpflichtig. Der ZWH e. V. wird den Kammern 3 Wochen vor der Umsetzung der Maßnahme zur Kostendeckung ein Angebot für die Nutzung des Servers machen.
(4) Der ZWH e. V. gewährleistet den Kammern Support durch Unterstützung bei Eingaben und Fragen. Dieser ist kostenfrei. Supportanfragen bitte an mimdahl@zwh.de senden.
(5) Der ZWH e. V. führt kostenpflichtige Schulungen für Anwender und Administratoren durch. Diese Schulungen können gesondert gebucht werden.
3. Anmeldung
(1) Eine freie Registrierung gibt es nicht, die Kammern können eine Anfrage für einen Login an die E-Mail-Adresse mimdahl@zwh.de senden.
(2) Nach der Freischaltung kann der/die Benutzende der Kammern sich auf der Login-Seite einloggen.
(3) Sollte der/die Benutzende das Passwort vergessen haben, kann er/sie sich auf der entsprechenden Seite einen Link zusenden lassen und anschließend das Passwort zurücksetzen.
4. Abmeldung/Deaktivierung des Benutzerkontos
(1) Der/die Benutzende kann jederzeit sein/ihr Benutzerkonto löschen, indem er/sie in der Verwaltung oben rechts auf seinen/ihren Namen und dort auf den Button „Löschen“ klickt. Anschließend wird er/sie ausgeloggt und kann sich nicht mehr einloggen.
5. Pflichten
(1) Die Kammern verpflichten sich, die App nur zu dem Zweck, zu dem sie bereitgestellt wird, zu nutzen. Sie werden die App und Website nur mit Inhalten füllen, die dazu dienen, den Endnutzenden Informationen über Aus- und Weiterbildungen zu geben.
(2) Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen durch die Kammern führt zu einer Löschung ihres Kontos und zu einer Sperrung ihres Zugangs.
(3) Die Kammern haben selbst dafür zu sorgen, dass sie über die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur und die Nutzung der Plattform verfügen. Bei der Nutzung der Plattform ist darauf zu achten, dass Uhrzeit und Zeitzone korrekt eingestellt sind. Darüber hinaus müssen die Kammern die für die jeweilige Sitzung erforderlichen Cookies akzeptieren. Andernfalls können die Funktionen der Plattform ggf. nicht vollumfänglich genutzt werden.
(4) Die Kammern müssen aktuelle Antiviren- und Antischadsoftware verwenden, um eine mögliche Infizierung der Plattform zu vermeiden. Sie verpflichten sich, die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen.
(5) Den Kammern ist es untersagt, Beiträge einzustellen, deren Veröffentlichung einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Darüber hinaus ist es den Kammern untersagt, Inhalte jeglicher Art zu verwenden und auf der Plattform einzustellen, die gegen Rechte Dritter, d. h. insbesondere gegen Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechte, verstoßen und/oder die einen beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden, volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden, belästigenden oder pornografischen Inhalt haben.
(6) Den Kammern ist es untersagt, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Betrieb der Plattform einzuschränken oder zu unterbrechen, insbesondere die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, die Verbreitung von Viren oder anderer Schadsoftware oder das automatisierte Abfangen von Daten.
6. Vergütung
(1) Der ZWH e. V. stellt die App den Kammern grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung. Der ZWH e. V. behält sich vor, zur Kostendeckung eine Nutzungsgebühr für den Server zu erheben.
(2) Der Support ist kostenfrei.
(3) Der ZWH e. V. und die Kammern können individuelle Schulungen oder Inhouse-Schulungen miteinander vereinbaren. Diese sind kostenpflichtig. Das Entgelt für die Schulung richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien und dem jeweiligen Angebot des ZWH e. V.
(4) Für zusätzliche Aufwände, die nicht Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen sind und die über den hier beschriebenen Umfang hinausgehen, werden individuelle Angebote erstellt.
7. Schlussbestimmungen
(1) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Der ZWH e. V. behält sich vor, für einzelne Leistungen ergänzende Bedingungen zu vereinbaren, wenn hierzu ein triftiger Grund besteht und die Änderung den Kammern zumutbar ist. Ein triftiger Grund zur Änderung besteht, sofern Umsetzungsbedarf aufgrund bestimmter gesetzlicher Vorgaben oder höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht oder eine Neu- bzw. Weiterentwicklung und/oder Umstrukturierung der technologischen Basis mit grundlegenden Funktionsänderungen der Plattform erfolgt. Auf eine vom ZWH e. V. beabsichtigte Änderung werden die Kammern rechtzeitig vor dem geplanten Änderungszeitpunkt in Textform hingewiesen. Die Zustimmung der Kammern gilt als erteilt, wenn ihr Widerspruch nicht bis zum geplanten Änderungszeitpunkt gegenüber dem ZWH e. V. angezeigt wird. Die Kammern werden vom ZWH e. V. auf diese Konsequenz, d. h., dass ihr Schweigen als Zustimmung zur Änderung fingiert wird, bei der Übermittlung der beabsichtigten Änderungen nochmals besonders hingewiesen.